Feinstaub und Nanopartikel
Ultrafeiner Partikelstaub (UFP)
Grafik: Masse und Anzahl von Partikeln in der Luft
Quelle: Luftverschmutzung an Flughäfen, The Ecological Council, DK (2012)
Aus Flugzeugtriebwerken wird Ultrafeinstaub emittiert. Er liegt im Bereich 6 bis 40 Nanometern.
Die für Feinstaub zur Zeit gültigen Kennwerte PM10 (PM: Particulate matter) für den groben Bereich und PM2,5 für den eigentlichen Feinstaub (mittlere Größe von 2,5 μm – dringt bis in die Lunge), werden bei Messstationen durch Wägen oder optische Partikelmessungen bestimmt. Generell sind diese aber nicht zur Charakterisierung der ultrafeinen Partikel (UFP) gedacht und auch nicht dafür geeignet. UFP können nur durch Zählverfahren ermittelt werden.
Obwohl die besonders gesundheitsschädliche Wirkung der UFP bekannt ist, da diese durch die Lunge hindurch in die Blutbahn eindringen und dort verbleiben, gibt es hierfür keine amtlichen Grenzwerte. Dieses führt wiederum dazu, dass Messstationen bisher nur mühsam von Bürgerinitiativen im Bereich des Großflughafens Frankfurt a.M. durchgesetzt werden konnten, bzw. am Großflughafen München von der bisherigen Landesregierung abgeblockt wurden.
An der Air Base Ramstein als logistische Drehscheibe für Soldaten und Kriegsmaterial in den Nahen Osten ist die Belastung durch Feinstaub unbekannt, da messtechnisch nicht erfasst. Es ist davon auszugehen, dass bei den veralteten Militärmaschinen nicht nur die für neuere zivile Flugzeuge typischen UFP emittiert werden, sondern auch der ansonsten eher bei Verbrennungsprozessen im Straßenverkehr auftretende Feinstaub der Partikelgröße PM2,5. (KP)