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Konversion

Kriegsquartiere: Kasernen statt Wohnungen

01.09.202607.09.2026

Kapitel 11 des Ende August 2026 erschienenen Buches: „Kriegstüchtig an allen Fronten“, PapyRossa-Verlag, 304 Seiten. Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlages und des Autors.

Hinweise zum Buch siehe Verlagsinfo: https://shop.papyrossa.de/Wagner-Juergen-Kriegstuechtig-an-allen-Fronten

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  • 11.1 »Kasernenbau am Fließband«
  • 11.2 Konversionsstopp per E-Mail
  • 11.3 Militär statt Wohnviertel
  • 11.4 Blankoscheck: Militärisches Bauen
  • Endnoten

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Wie gründlich die Militarisierung bis in die Kapillaren der Gesellschaft vordringt, belegen häufig auch kleinere Meldungen, am Rande des Aufrüstungsgetöses. So etwa die Nachricht, dass die Bundeswehr bislang vorwiegend von Kulturschaffenden genutzte Funkfrequenzen beansprucht, die nun befürchten, außen vor zu bleiben.508 Oder etwa kleine Hinweise in Lokalzeitungen, dass Investitionen für die Planung von Windkraftanlagen plötzlich abgeschrieben werden müssen, weil die Bundeswehr angibt, womöglich dort irgendwann einmal Manöver abhalten zu wollen.509

Einer der wohl anschaulichsten Fälle, wie sich die bundesweite Militarisierung bis hinunter in die Kommunen negativ bemerkbar macht, ist der Stopp zahlreicher Konversionsprojekte im Oktober 2025. Mit Aussetzung der Wehrpflicht und der Verkleinerung der Bundeswehr wurden seit 2011 eine ganze Reihe von Liegenschaften stillgelegt und der Aufsicht der ›Bundesanstalt für Immobilienaufgaben‹ (BImA) übergeben. Vielfach begannen teils weit fortgeschrittene Planungen für eine zivile Nutzung, die nun zum Ärger vieler Kommunen in vielen Fällen umsonst gewesen sein dürften. Denn mit dem anvisierten Aufwuchs der Truppe steigt auch der Flächenbedarf erneut steil an. Viele der stillgelegten Liegenschaften sollen aus diesem Grund nun wie-der in ein exklusives Nutzungsrecht der Bundeswehr rücküberführt werden. In der diesbezüglichen Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums hieß es dazu Ende Oktober 2025: »Durch den notwendigen Aufwuchs der Streitkräfte entstehen Bedarfe an Liegenschaften, die in den kommenden Jahren gedeckt werden müssen. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) setzt daher die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) aus.«510

11.1 »Kasernenbau am Fließband«

Im Zuge der damaligen Verkleinerung der Bundeswehr wurde im Jahr 2011 ein neues Stationierungskonzept verabschiedet, in dem eine Reduzierung der Liegenschaften vorgesehen war.511 Besonders seit dem russischen Angriff auf die Ukraine hat sich der Personal- und Platzbedarf der Truppe allerdings wieder massiv erhöht. 2024 verfügte die Bundeswehr über 274 Standorte und 1.500 Liegenschaften.512

Schon allein die Unterbringung der Rekrut:innen des neuen Wehrdienstes ist eine enorme Herausforderung, wie Verteidigungsminister Pistorius ausführte: »Allein für den neuen Wehrdienst brauchen wir in den kommenden Jahren rund 40.000 zusätzliche Betten für Rekrutinnen und Rekruten. […] Und zwar nicht irgendwann, sondern bis 2031, also in den nächsten fünfeinhalb Jahren. […] Infrastruktur, das ist die Basis für den personellen und materiellen Aufwuchs. Keine Ausbildung von Wehrdienst-leistenden, kein Aufwachsen der stehenden Truppe, keine neuen Panzer, keine Haubitzen, keine Munition ohne entsprechende Infrastruktur.«513

Explizit erwähnte Pistorius dabei das eigentlich für den schnellen Ausbau im Ausland vorgesehene ›German Armed Forces Contractor Augmentation Program‹ (G-CAP), das nun auch ein modulares und damit schnelles Bauen im Inland ermöglichen soll:
»Demnach plant der Minister, 270 Kompaniegebäude bei der Industrie in Auftrag zu geben. […] Baubeginn soll bereits 2027 sein. […] G-CAP ermögliche den ›Kasernenbau vom Fließband‹, so der Minister. […] Es wird bereits seit 2017 erfolgreich in den Auslandseinsätzen genutzt, um schnell und lageangepasst Unterbringungs- und Sanitätseinrichtungen bereitzustellen.«514

11.2 Konversionsstopp per E-Mail

Mit der eingangs erwähnten Pressemitteilung von Ende Oktober 2025 verkündete das Verteidigungsministerium die Ergebnisse einer Prüfung der Liegenschaften, die faktisch eine Rückabwicklung zahlreicher Stilllegungen bedeutet: »Der in den frühen 1990er Jahren begonnene und in den 2010er Jahren nach Aussetzung der Wehrpflicht fortgesetzte Prozess der Konversion von Liegenschaften der Bundeswehr wird mit diesem Moratorium also angehalten: Aktuell betrifft das zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Diese sind grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet. Betroffen sind außerdem weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt. Entgegen früherer Entscheidungen werden diese nicht aus der Nutzung genommen.«515

Die Flächen würden einer »strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr« zugeführt, um im »Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr« zu ermöglichen, so das Verteidigungsministerium weiter. Auf Nachfrage des Journalisten Thomas Wiegold antwortete das Ministerium, eine Liste, um welche konkreten Liegenschaften es sich handelt, werde vorerst zumindest nicht veröffentlicht.516 Eingeräumt wurde lediglich, unter den 13 Liegenschaften, die nun doch nicht abgewickelt werden sollen, befänden sich der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck und Teile des stillgelegten Flughafens Tegel in Berlin. Kurz darauf veröffentlichte die ARD aber eine vollständige Liste sowohl der 187 stillgelegten als auch der 13 für den Weiterbetrieb auserkorenen Flächen.517

Im Verteidigungsministerium scheint man sich dabei völlig im Klaren darüber zu sein, dass die Entscheidung beileibe nicht in allen Kommunen Begeisterungsstürme auslösen dürfte. Zumal es den Anschein hat, als lehne die Bundeswehr Entschädigungszahlungen ab: »Wie berichtet, hatten Städte und Gemeinden sehr konkrete Pläne für eine zivile Nutzung, haben Planungen für neue Stadtviertel vorangetrieben und auf eigene Rechnung Gutachten und Entwürfe anfertigen lassen. Zuletzt teilte Pistorius (SPD) mit, dass er für die Ausgaben keine Entschädigungen zahlen werde.«518 Deshalb bemühte sich der für Infrastruktur zuständige Staatssekretär Nils Hilmer sichtlich, die Wogen zu glätten: »Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen. Es ist uns deshalb sehr wichtig, in einem Dialog mit Ländern und Kommunen gute Wege zu finden, um die notwendigen Planungen der Bundeswehr im gemeinsamen Interesse umzusetzen. Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen.«519

Doch schon aus der Wortwahl wird hier deutlich, dass die Bundeswehr kommunale Belange lediglich »wo immer es ihr möglich erscheint« berücksichtigen wird, diese im Zweifelsfall also keine Rolle spielen dürften.

Auch über die Form, wie die Bundeswehr in dieser Angelegenheit kommuniziert hat, gibt es Unmut. Stellvertretend kritisiert der parteilose Bürgermeister der Brandenburger Gemeinde Am Mellensee, Tobias Krüger: »Es ist keine Art und Weise der Kommunikation, wie man [auch] berücksichtigen sollte, dass es auch eine kommunale Planungshoheit in jeder Kommune in Deutschland grundgesetzlich verbrieft gibt; und wenn man dann im Prinzip einfach mal eine E-Mail schreibt und sagt, hier passiert jetzt erstmal nichts, dann ist das schon ziemlich schwierig.«520 Die Kommune habe auf der nun von der Bundeswehr möglicherweise beanspruchten Fläche Solaranlagen geplant und sei auf die damit verbundenen Einnahmen angewiesen. Auch scheint es mit der versprochenen Einbindung nicht allzu weit her zu sein. Krüger kritisiert, die Bundeswehr komme ihrer Informationspflicht nicht nach, was wohl aber das Mindeste wäre: »Das wäre das Gebaren, das sich dann so anbietet. Wir nennen das dann Bürgerinformationsveranstaltung. Da würde ich dann meine Sporthalle wieder zur Verfügung stellen und dann erwarte ich, dass diejenigen, die da was machen wollen, meine Bürger mit informieren. Also da halte ich keine Informationsveranstaltung ab, sondern da erwarte ich von denjenigen, die hier eine Entwicklung planen, dass sie Rede und Antwort stehen und meinen Einwohnern dann konkret sagen, was haben sie denn hier vor, welcher Zeitraum? […] Das ist ja auch immer die Frage, wann und wie schnell passiert hier eigentlich was. […] Ich fordere als allererstes eine klare Kommunikation. Also ich will wissen, an welchem Punkt befindet sich gerade die Planung für unsere Flächen, weil dieser Schwebezustand, in dem wir uns jetzt gerade befinden, der ist für mich inakzeptabel.«521

11.3 Militär statt Wohnviertel

Durch ein Versehen stellte die ARD zuerst die Liste der Liegenschaften einschließlich geschwärzter aber entzifferbarer Adressen ins Internet, was insbesondere zur Lokalisierung von Standortübungsplätzen irgendwo in der Fläche hilfreich war. In der nun im Internet auffindbaren Variante sind diese Adressen nicht mehr enthalten, doch auch aus ihr lassen sich ›interessante‹ Schlüsse ziehen. Betroffen sind etwa als Naturschutzflächen geplante Areale: »Zum Beispiel die ehemalige Heeresmunitionsanstalt in Bamberg. Die so genannte MUNA sollte eigentlich zivil weitergenutzt werden, sagt Oberbürgermeister Andreas Starke. Man wollte auf dem Gelände ›Ökonomie und Ökologie vereinen‹: Geplant waren ein erweitertes Naturschutzgebiet mit 15 Hektar und 20 Hektar für gewerbliche Entwicklungsflächen. Für die Haupterschließung sowie für weitere Wald– und Grünlandbereiche waren 23 Hektar angesetzt.«522

Besonders problematisch sind aber Standorte, meist ehemalige Kasernen, in städtischen oder stadtnahen Gebieten, in denen bereits Planungen für eine zivile Nutzung weit fortgeschritten sind. Um nur einige Beispiele zu nennen: In Schwetzingen (Rhein-Neckar-Kreis) ist ein Wohngebiet für bis zu 1.800 Menschen in Planung, dieselbe Zahl wurde auch für Ellwangen (Ostalbkreis) angepeilt, wo die Stadt bereits eine Million Euro in die Planung investierte, die sie nun womöglich komplett abschreiben kann. Auch in Wellersberg (Siegen) sollte ein Viertel mit 225 Wohnungen entstehen und in Düsseldorf-Hubbelrath waren auf dem Gelände der Bergischen Kaserne ebenso 1.000 Wohneinheiten geplant wie in Gütersloh (Mansergh-Kaserne). Im Stadtquartier Waldkamp (Paderborn) sollten 300 Wohnungen und auf dem Gelände der Rochedale-Kaserne (Bielefeld) 700 Wohnungen entstehen, in der Kurpfalzkaserne (Speyer) waren 550 Wohnungen geplant.523

Ebenfalls problematisch stellt sich die Lage in Kiel dar, wo die Stadt Ende 2020 für 30 Millionen Euro das Areal des einstigen Marinefliegergeschwaders 5 (MFG5) in Holtenau erwarb, das auch auf der Liegenschaftsliste gelandet ist. Geplant war ein riesiges Städtebauprojekt mit 2.250 Wohnungen, aus dem jetzt wohl nichts wird. Schon im Sommer 2025 wurde berichtet: »Als die Stadt 2020 das Gelände gekauft hat, wurde ein Passus zur Rückabwicklung in den Vertrag aufgenommen. Dieser Passus greift, wenn politische oder militärische Gründe für einen Rückkauf vorliegen. […] Die Bundeswehr hat der Stadt signalisiert, dass sie dringenden Bedarf für die militärische Nutzung des gesamten Geländes hat.«524

Auch das früher von der US-Armee genutzte und dann an die BImA übergebene Patrick-Henry-Village (PHV) in Heidelberg ist aufgeführt. Dort war Wohnraum für rund 10.000 Menschen geplant: »Die Stadt Heidelberg will das ungefähr 100 Hektar große Patrick-Henry-Village (PHV) zu einem neuen Stadtteil entwickeln und dafür das Gelände am westlichen Stadtrand kaufen. Doch die Verhandlungen mit der für Immobilien des Bundes zuständigen Bundesanstalt BImA stocken, denn die Bundeswehr ist mit im Spiel. […] Die Entwicklung des früheren US-Areals ist seit Jahren intensiv in der Planung und Diskussion in Heidelberg.«525 Später wurde der Stadt auch offiziell mitgeteilt, dass sie die Nutzungspläne auf Eis zu legen habe: »Das Bundesverteidigungsministerium habe die Stadt Heidelberg darüber informiert, dass das Patrick-Henry-Village (PHV) zu den Liegenschaften zählt, die grundsätzlich für eine mögliche künftige Nutzung durch die Bundeswehr geeignet seien. Das hat ein Sprecher der Stadt mitgeteilt. Daher sei die Umwandlung in eine zivile Nachnutzung zunächst ausgesetzt.«526 Und noch einmal kurz darauf betonte die Bundesregierung, das PHV werde wohl in eine militärische Nutzung zurücküberführt: »Das PHV ist insbesondere angesichts seiner Größe, seiner militärischen Vornutzung und Lage im Raum voraussichtlich besonders geeignet.«527

In vielen Orten regen sich Proteste gegen die Pläne der Bundeswehr – und Aussagen von Verteidigungsminister Pistorius sollten dazu regelrecht ermuntern. Mehr oder minder offen räumte er ein, ob es zu einer Rückabwicklung von Liegenschaften komme, hänge auch damit zusammen, ob es vor Ort Proteste gebe: »Es geht also nicht darum, all das rückabzuwickeln, was wir den Ländern und Kommunen bereits in Aussicht gestellt haben. Wohl aber um eine gemeinsame und genaue Einzelfallprüfung, welche Liegenschaften wie genutzt werden können. Und auch: Wo Länder und Kommunen ein Interesse daran haben, die Bundeswehr zurück in die Region zu holen.«528

11.4 Blankoscheck: Militärisches Bauen

Die Bundeswehr sieht insgesamt enormen Investitionsbedarf in die Infrastruktur. Ende 2024 wurde Alexander Götz zitiert, der für Infrastruktur zuständigen Abteilungsleiter im Verteidigungsministerium. Demzufolge summiere sich der Infrastruktur-Investitionsbedarf der Bundeswehr auf 60 Mrd. Euro. 24 Mrd. Euro »für den Erhalt und die Renovierung von Unterkünften, Flugplätzen oder Depots«, weitere 24 Mrd. für die energetische Sanierung von 30.000 Gebäuden und 1.500 Liegenschaften. Weitere 12 Mrd. würden »für Vorhaben benötigt, die im Rahmen der Zeitenwende neu hinzugekommen sind.« Hier entfiele der Löwenanteil auf »die Herrichtung des Fliegerhorstes Büchel für die neuen F-35-Kampfjets.«529 Im ersten Infrastrukturbericht des Verteidigungsministeriums war dann 2025 von »rund 8.000 anstehenden Bauvorhaben« die Rede:

»Hieraus resultiert bereits ein dokumentierter und prognostizierter infrastruktureller Handlungsbedarf von rund 24 Mrd. EUR. Der Gesamtinvestitionsbedarf für militärische Infrastruktur wird sich bis in die 2040er Jahre auf über 67 Mrd. EUR belaufen.«530 Allein der Platzbedarf für neue Lagermöglichkeiten und dergleichen ist enorm: »›Bis 2040 werden durch den Beschluss zusätzliche Lager-, Distributions- und Produktionsfläche von rund acht Millionen Quadratmetern benötigt‹, sagt Roberto Crapanzano von der Maklerfirma Jones Lang Lasalle (JLL) dem Handelsblatt. Der Umfang, der etwa einem Volumen von 150 großflächigen Warenverteilcentern entspricht, könnte sich laut JLL im Verteidigungsfall sogar verdreifachen.«531

Gleichzeitig soll das bereits erwähnte im Februar 2026 in Kraft getretene ›Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr‹ (BwPBBG) auch das militärische Bauen deutlich vereinfachen: »Insbesondere Lärmschutz, Umweltschutz aber auch der Denkmalschutz sollen den Notwendigkeiten der militärischen Nutzbarkeit unterworfen werden – Gemeinden und Anliegern sind in ihren Bedürfnissen damit nachrangig und ggf. den Entscheidungen der Bundeswehr und deren Konsequenzen ausgeliefert. Bestimmte Bauvorhaben sind demnach keiner weiteren Begutachtung oder gar Genehmigung vorzulegen.«532

Das bereits Ende des vorigen Jahres angekündigte Infrastrukturgesetz wurde erwartungsgemäß im Juli 2026 vom Kabinett verabschiedet: »Die Bundeswehr soll künftig beim Bau von Kasernen, Munitionslagern, Übungsplätzen und anderen Infrastrukturmaßnahmen auf die Anwendung verschiedener Auflagen verzichten können – unter anderem im Bereich Umweltschutz. ›Es werden Ausnahmeregelungen im Liegenschafts- und Umweltrecht sowie beim Schutz und der Widmung militärischer Flächen eingeführt beziehungsweise ergänzt und konkretisiert‹, heißt es im Entwurf des Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes, der Table. Briefings vorliegt.«533

In einer Pressemitteilung kommentierte das Verteidigungsministerium den Kabinettsbeschluss zum Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz, es sei erforderlich, weil die Truppe »wachsen« werde. Aus diesem Grund müsse die Bundeswehr »schneller bauen können, als sie es bislang darf.« Man spreche hier für die Bundeswehr von einem »Umfang, der seit ihrer Gründung im Jahre 1955 beispiellos ist.«534

Schon zuvor schufen diverse Bundesländer in dieser Angelegenheit vollendete Tatsachen, einmal mehr zum Beispiel das ›Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern‹535 von 2024: »Militärische Infrastruktur […] soll in Bayern zukünftig schneller hergestellt werden als anderswo. Dies erreicht man, indem man bürokratische Hürden beim militärischen Bauen reduziert. So sollen Bauvorhaben auf bestehenden militärischen Geländen komplett ohne Genehmigungen auskommen können, örtliche Bauvorschriften nicht zum Zuge kommen. Das soll nicht nur die Geschwindigkeit des Bauvorhabens erhöhen, sondern auch deren Kosten senken und zuletzt auch die bayerische Baubehörde entlasten […] und es soll nach Möglichkeit mehr Geld nach Bayern fließen, denn schließlich gäbe es da einen Investitionsstau. Umweltschutz, Artenschutz, Arbeitsschutz, Lärmbelästigung, Energiegesetz – alles keine Kriterien mehr? Ein Freibrief fürs Militär die Landschaft so zu benutzen, wie es ihm gefällt.«536

In Nordrhein-Westfalen beschloss das Landeskabinett am 20. Januar 2026 das ›Dritte Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen‹. Was technokratisch klingt, bedeutet politisch eine erhebliche Sonderstellung für militärische Bauprojekte. Der zuständige Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) formulierte dies in einer Pressemitteilung des Landes bemerkenswert offen: »Für militärische Bauten in unserem Land muss künftig kein Baugenehmigungsverfahren mehr angestrengt werden. Das ist eine bahnbrechende Neuerung, um Bauvorhaben für die Bundeswehr schneller und unbürokratischer von der Planung zur Umsetzung zu bringen.«537

Ähnlich weit ging Baden-Württemberg, wo das Kabinett im Dezember 2025 mit dem ›Gesetz zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr‹ einen Bau-Turbo beschloss, der es in sich hat. In einer Pressemitteilung zum Gesetz äußerte sich Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen: »Wir befreien die Bundeswehr beim Bau von Anlagen, die der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen, von allen materiell-rechtlichen Vorschriften des Landes. Das betrifft unter anderem das Bauordnungsrecht, das Denkmalrecht, das Straßenrecht, das Wasserrecht und das Naturschutzrecht.« Die Anwendungsbereiche, für die diese Erleichterungen gelten sollen, sind – vorsichtig formuliert – vielfältig: »Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind im Sinne des Gesetzes alle Anlagen, die unmittelbar der Landesverteidigung dienen wie zum Beispiel Gefechtsstände, Geschützstellungen, Funkanlagen, Flugplätze, Kasernen oder Versorgungslager. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können darunter aber auch zum Beispiel Wohnsiedlungen für Militärpersonen und ihre Angehörigen fallen.«538

Endnoten

508 Sawall, Achim: Bundeswehr veröffentlicht Frequenzbedarf für den Kriegsfall, golem.de, 02.05.2025.

509 Hüwelmeier, Judith: Bundeswehr durchkreuzt Windkraft-Pläne in Tübingen, SWR, 12.02.2025.

510 Moratorium für die Konversion von Liegenschaften, bmvg.de, 28.10.2025.

511 Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland, bmvg.de, Oktober 2011.

512 Infrastrukturbericht der Bundeswehr 2024, bmvg.de, Mai 2025.

513 Bundeswehr-Infrastruktur: 40.000 Betten bis 2031 benötigt, defence-network.com, 09.10.2025.

514 40.000 Unterbringungsplätze für Rekrutinnen und Rekruten bis 2031 geplant, bmvg.de, 07.10.2025.

515 Moratorium für die Konversion von Liegenschaften, bmvg.de, 28.10.2025. Im Jahr 2026 wurden noch einmal 27 weitere Liegenschaften ins Konversionsmoratorium aufgenommen.

516 Wiegold, Thomas: Kasernen zurück in die Truppe – Update: Die ARD hat die Liste, augengeradeaus.net, 28.10.2025.

517 Was die Bundeswehr nun doch behalten will, tagesschau.de, 28.10.2025.

518 Hendorf, Matthias: Bundeswehr prüft, ob sie ihre Flächen in Köln doch selbst benötigt, Kölner Stadtanzeiger, 10.04.2026.

519 Moratorium für die Konversion von Liegenschaften, bmvg.de, 28.10.2025.

520 Bundeswehr will alte Standorte reaktivieren, Deutschlandfunk, 06.07.2026.

521 Ebd.

522 Lassiwe, Benjamin: Kasernenbau: Bundeswehr hält Liegenschaften zurück, kommunal.de, 16.12.2025.

523 Eine Auflistung der Einzelmeldungen findet sich bei IMI-Aktuell 2025/661.

524 Bundeswehr will MFG-5-Gelände in Kiel zurückkaufen: Was wir wissen – und was nicht, Kieler Nachrichten, 15.07.2025.

525 Bundeswehr bestätigt Prüfung der früheren US-Kaserne Patrick-Henry-Village in Heidelberg als Standort, tagesschau.de, 06.10.2025.

526 Bundeswehr-Comeback an vielen Standorten in BW? Diese 26 Areale sind betroffen, SWR, 28.10.2025.

527 Militärische Pläne für das Patrick-Henry-Village in Heidelberg, Drucksache 21/2953, 26.11.2025.

528 Rede des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius zum Abschluss der Bundeswehrtagung 2025, Berlin, 07.11.2025.

529 Specht, Frank: Finanzbedarf von 60 Milliarden Euro für militärische Infrastruktur, Handelsblatt, 24.09.2024.

530 Infrastrukturbericht 2024 enthält rund 8.000 Bauvorhaben für die Bundeswehr, bmvg.de, 06.06.2025.

531 Schlautmann, Christoph: Immobilienbranche wartet weiter auf Bundeswehr-Aufträge, Handelsblatt, 05.05.2026.

532 Seifert 2026, S. 6.

533 Stenglin, Wilhelmine: Bundeswehr: Wie Pistorius den Bau von militärischer Infrastruktur beschleunigen will, Table.Briefings, 01.06.2026.

534 Der Bau von Kasernen soll schneller und unkomplizierter werden, bmvg.de, 01.07.2026.

535 Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern, Bayerischer Landtag, Drucksache 19/1556.

536 Seifert, Andreas: Patriotismus und Ökonomie. Bayern macht die Militarisierung zum Gesetz, in: AUSDRUCK (März 2024), S. 27-29.

537 Für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes: Neue Landesbauordnung setzt Schwerpunkt bei Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, 23.01.2026.

538 Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg: Land erleichtert Bauvorhaben der Bundeswehr, Pressemitteilung, 30.10.2025.

 

 

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