Die 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr sind nur der Anfang TP/KP
Viel wird über das „Sondervermögen“ diskutiert. Dabei fallen die meisten Kosten bei Betrieb und Entsorgung an von Gerät an. Bundeswehr und Regierung bleiben Antworten schuldig.
von Karl-Heinz Peil – Telepolis (16.7.2022)
Auszug:
Gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 23.4.2021 zum Klimaschutzgesetz wäre die Bundesregierung dazu verpflichtet, bei Großprojekten eine strategische Umweltprüfung vorzunehmen. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz hat dazu ein Rechtsgutachten eingeholt, nach dem der Ausbau der Bundesverkehrswege diese Kriterien erfüllen musste. Dieses müsste in analoger Weise auch für Rüstungsvorhaben gelten.
In dem Ende 2019 vorgelegten, sehr umfangreichen Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 taucht die Bundeswehr bzw. das Verteidigungsministerium nicht auf. Die Bundeswehr ist aber die mit Abstand größte Institution des Bundes, allein gemessen an der Personalstärke von rund 260.000 militärischen und zivilen Mitarbeitern, einschließlich der zugehörigen Verwaltung. Stattdessen heißt es in der Einleitung des Klimaschutzplans:
Die Bundesregierung sieht in entschlossenem und gemeinsamem Handeln mit den richtigen Prämissen große Chancen für den Wirtschafts-, Innovations- und Beschäftigungsstandort Deutschland. Unternehmen sollen sich frühzeitig auf die Herausforderungen einstellen und die Chancen für Innovation und klimafreundliches Wachstum ergreifen können.
Was sich einer quantitativen Bewertung von Rüstungsressourcen jedoch noch weitgehend entzieht, sind die Wirkungen des globalen, zwischenstaatlichen Konfrontationskurses, konträr zu einer globalen Kooperation, die sowohl für eine Begrenzung der globalen Erwärmung als auch zur Zielerreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Agenda 2030) notwendig wäre.
Rüstungsprojekte absorbieren reale Ressourcen
Die Debatte um das „Sondervermögen“ für die Bundeswehr konzentriert sich vor allem um die politische Dimension und Relevanz der vorgesehenen finanziellen Mittel. Mit dem häufig verwendeten Argument, dass man „einen Euro nur einmal ausgeben kann“, wird dabei vorwiegend auf eine gesellschaftlich notwendige Priorisierung für einen sozial-ökologischen Umbau verwiesen.
Diese Debatte beleuchtet aber nur einen Teilaspekt der Aufrüstung. Inwieweit man bei 100 Milliarden Euro von Ressourcen im eigentlichen Sinne sprechen kann, ist durchaus diskussionswürdig, da hierzu auch grundsätzliche Fragen zur Geldschöpfung innerhalb unseres Wirtschafts- und Finanzsystems gestellt werden müssten.
Für eine Bewertung dieser Ausgaben muss man aber die realen Ressourcen betrachten, die definitiv nur begrenzt vorhanden sind. Diese sind:
- Humanressourcen auf unterschiedlichen Ebenen, angefangen von Forschung und Entwicklung, über die industrielle und handwerkliche Produktion bis hin zur operativen Nutzung und letztlich Entsorgung am Ende der Nutzungsphase;
- Materialressourcen, die global nur begrenzt verfügbar sind und deshalb auch konfliktträchtigen Auseinandersetzung um deren Extraktion, Distribution und Sicherung der Lieferketten unterliegen.
Das heißt: Zusätzliche Human- und Materialressourcen für die Aufrüstung sind nicht einfach verfügbar wie „Finanzressourcen“, sondern nur durch Verlagerung zu Lasten von sozial-ökologisch notwendigen Aufgaben vorhanden.